Riester Rente

Die Riester-Rente ist eine vom Staat geförderte Rente, die insbesondere für Angestellte interessant ist.

Zusätzlich zu Ihren privaten Beiträgen, erhalten Sie vom Staat weitere Zulagen und Steuervorteile, so dass die Riester Rente für viele Menschen attraktiver als andere Formen der Kapitalanlage ist. Die Riester-Rente haben sich bereits über 12 Millionen Bundesbürger zunutze gemacht.

Wählen Sie zwischen der klassischen und der fondsgebundenen Variante:

  1. Riester-Rente klassisch: Klassische Rentenpolicen und Banksparpläne sind risikofrei und besitzen eine Gewinngarantie. Die Rendite ist aufgrund der variablen Verzinsung und schwankenden Überschussbeteiligungen allerdings schwer vorhersagbar. Renditen zwischen vier und fünf Prozent sind realistisch, bei guter Kapitalmarktlage auch mehr.
  2. Riester-Rente-Fonds: Risikofreudige, gewinnorientierte Sparer bevorzugen Fondsprodukte. Hier gibt es zwar keine Gewinngarantie, aber bei langem Sparhorizont glätten sich Kursschwankungen und es bestehen sehr gute Renditechancen von acht bis zehn Prozent. Auch hier gilt: Die fondsbasierte Versicherungslösung verursacht höhere Kosten als ein reiner Fondssparplan, dafür ist die Verrentung des Sparkapitals aber bereits eingeschlossen.

Nutzen auch Sie die Vorteile des Riesterns und sorgen Sie vor!

Die wichtigsten Punkte der Riester-Rente im Überblick:

  • Hohe Förderquoten von bis zu 67%.
  • Förderung der privaten wie betrieblichen Altersvorsorge durch staatliche Zulagen oder Steuerfreiheit.
  • Die private Altersvorsorge erfolgt freiwillig und es besteht ebenso wenig eine Verpflichtung, staatliche Förderung zu beanspruchen. Das Aussetzen der Beiträge ist ohne Verluste möglich.
  • Wer sich online informiert, spart Verwaltungskosten.
  • Bei Eheleuten kann jeder Ehepartner einen eigenen Versorgungsanspruch mit der staatlichen Förderung aufbauen. Auch dann, wenn jemand selbst nicht förderberechtigt ist, der Ehepartner aber zum geförderten Personenkreis gehört.
  • Zusätzliche Förderung von 185 € bis 300 € für jedes kindergeldberechtigte Kind.
  • Unter bestimmten Voraussetzungen können die Vergünstigungen auch für Aufwendungen zur betrieblichen Altersvorsorge gewährt werden – im Rahmen von Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds. Mit Ausnahme der Direktversicherung gibt es alternativ die Möglichkeit, steuersozialabgabenfreie Zahlungen aus dem Bruttoentgelt zu leisten.
  • Zusätzliche Extraprämie von 200 € für BerufseinsteigerInnen bis zum 25. Lebensjahr.
  • Wer Beiträge für die zusätzliche Altersversorgung leistet, kann sie als Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen. Das Finanzamt prüft automatisch, ob dies für den Steuerpflichtigen günstiger ist als die Zulagen selbst.
  • Pro Vertrag sind ab dem Jahr 2008 bis zu 2.100 € absetzbar. Sobald der Steuersatz den prozentualen Anteil der Zulagen übersteigt, wird automatisch die Differenz überwiesen.
  • Im Falle von Hartz IV bleibt der Riester Vertrag völlig unberührt!

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Vorteile der Riester Rente!

  • Aussetzen der Beiträge ist ohne Verluste möglich.
  • Zusätzliche Förderung bis 300 € für jedes kindergeldberechtigte Kind.
  • Beiträge in der Einkommen-
    steuererklärung geltend machen.
  • Pro Vertrag sind bis 2.100 € absetzbar.
  • Im Falle von Hartz IV bleibt der Riester Vertrag völlig unberührt!
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