Kraftfahrzeugsteuer

Die Kraftfahrzeugsteuer in Deutschland

Den Rechtsrahmen für die Kraftfahrzeugsteuer, kurz Kfz Steuer, bildet in der Bundesrepublik Deutschland das Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG). Die Kraftfahrzeugsteuer muss von den Haltern aller inländischen Fahrzeuge; aller ausländischen Fahrzeuge, solange sie sich in Deutschland befinden; den Haltern widerrechtlich benutzter Kraftfahrzeuge sowie den Haltern von Kraftfahrzeugen entrichtet werden, die als Oldtimer gelten und ein rotes Kennzeichen (kein Überführungskennzeichen) führen.

Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer

Die Kfz Steuer ist von den Haltern von Motorrädern (über 11 kW Leistung und mehr als 125 Kubikzentimeter Hubraum) sowie für Personenkraftwagen zu entrichten. Für Personenkraftwagen mit ausschließlich Elektroantrieb, gilt eine zeitlich befristete Steuerbefreiung. Für Personenkraftwagen, die bereits die Normen der Abgasvorschriften Euro 5 oder Euro 6 erfüllen, galten zeitlich befristete steuerliche Vergünstigungen, die in der Regel spätestens im Jahre 2013 ausliefen.

Wie die Kfz Steuer berechnen?

Die Kfz Steuer berechnen kann man in Anlehnung des § 8 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (KraftStG). Dieses unterscheidet bezüglich der Berechnung der Kraftfahrzeugsteuer in 3 Gruppen von Fahrzeugen: Motorräder (sofern eine Leistung von mehr als 11 kW erreicht wird und der Hubraum größer ist, als 125 Kubikzentimeter) und Personenkraftwagen mit Hubkolbenmotor; Wohnmobile und sogenannte andere Fahrzeuge (Fahrzeuge mit Wankelmotor, Elektromotor, sowie Anhänger, Lastkraftwagen und Zugmaschinen). Bei Motorrädern und Personenkraftwagen mit Hubkolbenmotor, ergibt sich die Steuerlast aus deren jeweiligem Hubraum und der spezifischen Schadstoff- und Kohlenstoffemission je gefahrenem Kilometer nach Spezifikation der Hersteller. Bei allen Wohnmobilen, ermittelt sich die Steuerlast aus der jeweils verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtmasse des Fahrzeuges und aus der Schadstoffemission. Bei den sogenannten anderen Fahrzeugen, wird die Steuerlast aus deren zulässigem Gesamtgewicht, sowie der Schadstoff- und Geräuschemission der Fahrzeuge ermittelt. Fahrzeuge sind in der Bundesrepublik in sogenannte Steuerklassen eingeteilt, die auf den genannten Kriterien (Hubraum, Gewicht, Schadstoffausstoß) beruhen. Die jeweilige Steuerklasse kann in den zugehörigen Fahrzeugpapieren (Zulassung und Kraftfahrzeugbrief) abgelesen werden. Durch professionell realisierte Nachrüstungen von Fahrzeugen mit handelsüblichem Zubehör (Rußpartikelfilter und anderes mehr) ist es grundsätzlich möglich, in eine günstigere Schadstoff- und damit auch Steuerklasse, zu gelangen.

Steueraufkommen und Bedeutung

Das Steueraufkommen aus der Steuer, liegt bundesweit jährlich bei heute fast 9 Milliarden Euro. Damit kommt dieser Steuerart nach wie vor eine erhebliche Bedeutung bei der Finanzierung von Staatsausgaben und Subventionen zu.

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