Gaszähler ablesen
Gaszähler selbst ablesen – Gasverbrauch ermitteln
Mit Gaszählern, häufig auch Gasmesser oder Gasuhren genannt, wird der Gasverbrauch eines Hauses aber auch einzelner Wohneinheiten eines Mehrfamilienhauses gemessen. Die Messgeräte geben das Gasvolumen in Kubikmetern an, die dann in Kilowattstunden umgerechnet werden. Anders als im gewerblichen Bereich unterliegen Gaszähler von Privatwohnungen nicht der Eichpflicht.
Wer liest den Zählerstand ab?
Insbesondere bei Online abgeschlossenen Verträgen können Sie den Zählerstand oft selber erfassen und an den Anbieter übermitteln. Dies kann entweder per Post oder elektronisch auf der Homepage des Gasunternehmens geschehen. Ist der Gasanbieter vor Ort, wie es beispielsweise bei Stadtwerken der Fall ist, werden Gasuhren auch vom Versorger selbst abgelesen. Doch selbst wenn der Gasversorger die Ablesung übernimmt, sollten Sie als Kunde regelmäßig die Zählerstände überprüfen, um fehlerhafte Abrechnungen zu vermeiden.
Zeitpunkt des Ablesens
Das Ablesen der Gasuhren erfolgt üblicherweise jährlich zum Ende des Kalender- oder Vertragsjahres. Aus der Differenz zwischen dem aktuellen Zählerstand und dem des Vorjahres ergibt sich der Gasverbrauch eines Jahres. Die so berechnete Gasmenge liegt dann der Jahresabrechnung zugrunde. Daher ist Sorgfalt beim Gaszähler ablesen von großer Bedeutung, denn ein Zahlendreher kann schnell teuer werden.
Wird der Zähler aufgrund eines Anbieterwechsels abgelesen, ist neben dem Zählerstand auch die Zählernummer wichtig. Wer sich bei mehreren Zahlen auf der Gasuhr nicht sicher ist, welche die Richtige ist, der findet seine Zählernummer zum Vergleich auch auf der letzten Gasabrechnung.
Gaszähler ablesen bei Anbieterwechsel
Trotz möglicher Ersparnisse scheuen viele Kunden einen Anbieterwechsel. Oft, weil sie einen Austausch des Zählers und damit verbundene Unannehmlichkeiten wie eine Unterbrechung der Gasversorgung fürchten. Diese Sorgen sind jedoch unbegründet. Es genügt, den Gasmesser zum Zeitpunkt des Wechsels abzulesen und den Zählerstand den Gasanbietern, zum Beispiel auf einem entsprechenden Formular, mitzuteilen. Lediglich wenn ein Defekt des Gasmessers vorliegt, muss dieser ausgetauscht werden. Die Kosten für die regelmäßige Überprüfung der Geräte und für den Ersatz schadhafter Gaszähler trägt der Gasversorger. Für ein Gebäude mit mehr als einer Wohnung, bei eine Wohnung durch den Vermieter bewohnt wird, sind laut Heizkostenverordnung, sogar mehrere Zähler, zur Trennung der Heizkostenabrechnung, erforderlich.