Energieausweis

Energieausweis beim Immobilienverkauf

Energieausweis

Der Energieausweis ist mit der Einsparverordnung (EnEV) aus 2009 für jeden Eigentümer einer Immobilie Pflicht geworden. Bevor heute eine Immobilie veräußert werden darf, muss den potentiellen Interessenten ein gültiger Energieausweis vorgelegt werden.

Der Energieausweis bewertet ein Gebäude energetisch und führt, zumindest beim bedarfsorientierten Energieausweis, entsprechende Modernisierungsvorschläge an, um den Energiebedarf der Immobilie zu reduzieren.

Verbrauchsbasierter Energieausweis oder bedarfsbasierter Energieausweis

Grundsätzlich können Energieausweise in Deutschland entweder als bedarfsorientierter oder als verbrauchsorientierter Ausweis ausgestellt werden.

Ein Bedarfsausweis orientiert sich an dem Bedarf für Energie eines Gebäudes, der notwendig ist, um die Räume und das benötigte Wasser zu erwärmen, dementsprechend sind vor allem die Heizung und die Form der Warmwasseraufbereitung ausschlaggebend für die Errechnung des Energiebedarf.

Ein verbrauchsorientierter Energieausweis basiert im Gegensatz zum bedarfsorientierten Ausweis auf den Bedarfen an Energie in den letzten 3 Kalenderjahren. Es wird die verbrauchte Menge an Strom, Gas, Kohle oder Öl zur Ermittlung des Energiewertes herangezogen.

Mit Inkrafttreten der Einsparverordnung wird der bedarfsorientierte Energieausweis für die meisten Immobilienbesitzer der verpflichtende Ausweis, da der verbrauchsorientierte Ausweis nur noch für bestimmte Gebäude in Frage kommt und ausgestellt werden darf:

  • Häuser mit mehr als 4 Wohnungen
  • Häuser, wo der Bauantrag vor dem 01.11.1977 ausgestellt wurde oder
  • Wohngebäude, die das Wärmeschutzniveau der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977 erreichen.

Für alle anderen Wohngebäude muss der bedarfsbasierte Energieausweis ausgestellt werden.

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