Immobilie richtig verkaufen
Verkauft sich eine gute Immobilie nicht von ganz allein?
Wer so denkt, macht bereits den ersten möglichen Fehler beim privaten Immobilienverkauf. Man muss nicht unbedingt ein geborener Verkäufer sein, um seine Immobilie zu verkaufen, aber man muss gut vorbereitet sein, den Verkauf planen und eben auch wissen, wann man im Verkaufsgespräch den “Sack zumacht”.
Von der Vorbereitung über den Verkaufsprozess bis hin zur Abwicklung:
- Nehmen Sie sich Zeit für den Immobilienverkauf – eine gute Vorbereitung ist der halbe Verkauf.
- Bevor Sie mit dem Verkauf Ihrer Immobilie beginnen oder einen Immobilienmakler hinzuziehen, sollten Sie genau festlegen, was Ihre persönlichen Verkaufsziele sind.
- Ermitteln Sie den richtigen Immobilienwert – hierbei ist es besonders wichtig, die Marktlage zu berücksichtigen, z.B. aktuelle Marktpreise.
- Definieren Sie auf Grundlage des Verkehrswertes einen entsprechenden Angebotspreis, mit dem Sie Ihre Immobilie in Kleinanzeigen, Tageszeitungen oder Immobilienportalen bewerben möchten.
- Bewerben Sie Ihre Immobilie mit dem richtigen Exposé. Ein guter Makler erstellt Ihnen dies kostenlos im Rahmen der Beauftragung.
- Stellen Sie alle Verkaufsunterlagen zusammen.
Nachdem Sie die Besichtigungen durchgeführt haben, ist es wichtig “den Deckel zuzumachen”, wenn ein ernsthafter Interessent für Ihre Immobilie gefunden wurde. Abschließend ist es noch Ihre Aufgabe, den Kaufvertrag aufzusetzen und einen Termin beim Notar zu vereinbaren, wo der Kaufvertrag beurkundet wird. Sollten Sie einen Makler mit der Vermarktung Ihrer Immobilie beauftragt haben, kümmert sich dieser um die Koordination.
Fazit: Letztlich entscheiden Kleinigkeiten über Erfolg oder Misserfolg.
Checkliste Immobilienverkauf:
- Nehmen Sie sich Zeit – Ihre Immobilie ist es wert
- Machen Sie sich mit dem Immobilienmarkt vertraut.
- Ermitteln Sie den Wert Ihrer Immobilie.
- Vom Verkehrswert zum richtigen Angebotspreis.
- Erstellen Sie ein professionelles Exposé Ihrer Immobilie.
- Was ist bei Vertragsverhandlung und dem Kaufvertrag zu beachten?