Rürup Rente - Beiträge steuerlich absetzen!

Die staatlich subventionierte Rürup-Rente wurde von dem Ökonom Bert Rürup initiiert und 2005 eingeführt. Es handelt sich um eine aus privaten Beiträgen angesparte Rentenversicherung, deren Beiträge in der Ansparphase gestaffelt steuerlich begünstigt werden, dafür jedoch im Rentenalter voll versteuert werden müssen.

Das deutsche Altersvorsorgemodell wurde in 3 Schichten unterteilt.

  1. Basisversorgung (Rürup Rente und gesetzliche Rentenversicherungssysteme)
  2. Zusatzversorgung (Riester Rente u. betriebliche Altersvorsorge)
  3. Kapitalanlageprodukte (sonstige Private Rentenversicherungsmodelle)

Um auch die Anreize zum Aufbau einer privaten Altersversorgung weiter zu erhöhen, wurde mit der Rürup Rente ein zweites staatlich gefördertes Altersvorsorgeprodukt im Rahmen des Alterseinkünftegesetz eingeführt. Beiträge der Rürup-Rente können bis zu einem Betrag von 20.000 Euro (40.000 Euro für Verheiratete) pro Jahr steuerlich abgesetzt werden.

Für wen ist die Rürup-Rente wirklich geeignet?

Die Rürup-Rente bietet Selbständigen mit relativ hoher Steuerbelastung die Möglichkeit, eine steuerbegünstigte Altersvorsorge aufzubauen.

Angestellte sparen mit der Rürup-Rente zusätzliches Vermögen für die Altersvorsorge an und nutzen die steuerliche Förderung mit dem neuen Sonderausgaben-Höchstbetrag, der bei 20.000,- € pro Person und Jahr liegt.

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Ihre Vorteile im Überblick:

  • Das angesparte Kapital bleibt bei Arbeitslosigkeit unangetastet.
  • In der Ansparphase können Rürup-Verträge nicht gepfändet werden.
  • Die Rürup-Rente kann ab dem 60.Lebensjahr ausgezahlt werden.
Rürup Rente