Häufig gestellte Fragen

Was bietet die Private Krankenversicherung?

  • Freie Wahl des Arztes und des Krankenhauses
  • Status des Privatpatienten bei Ärzten und in Krankenhäusern – optimale Behandlung
  • Erstattung der Kosten für Zahnersatz (je nach Tarifwahl bis 100 Prozent steigerbar)
  • Je nach Tarif Einbettzimmer und Chefarztbehandlung
  • Je nach Tarif Erstattung der Kosten für Heilpraktiker-Behandlung und Psychotherapie

Was unterscheidet die private (PKV) und die gesetzliche (GKV) Krankenversicherung?

  1. Der Preis
    Bei der gesetzlichen Krankenversicherung richtet sich der Preis nach dem Einkommen und dem einheitlichen Beitragssatz von 14,9% (Stand 05.2009). Der Beitrag richtet sich nicht nach der Anzahl der Versicherten, egal ob Sie Single oder Familienvater sind, der Beitrag ist der gleiche. Bei einem gesetzlich krankenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer trägt der Arbeitgeber die Hälfte der Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.
    Bei der privaten Krankenversicherung richtet sich der Preis nicht nach dem Einkommen, sondern nach dem Eintrittsalter, dem Geschlecht, den gewünschten Leistungen und dem Gesundheitszustand des Einzelnen. Je jünger der Versicherte, desto günstiger ist der Preis. In der PKV bezahlt ein 30-jähriger Mann je nach Leistung ca. 150 – 200 Euro pro Monat.
    Privat Krankenversicherte erhalten ebenso einen Zuschuss zu ihrer privaten Krankenvollversicherung und zur Krankenversicherung ihrer nicht erwerbstätigen Familienangehörigen, also z.B. Kinder und Ehefrau. Die Höhe des Zuschusses beträgt die Hälfte des gesamten Krankenversicherungsbeitrages, allerdings nicht mehr als die Hälfte des durchschnittlichen Höchstbeitrags der gesetzlichen Krankenkassen. Das heißt also: Privat Krankenversicherte erhalten ebenfalls 50% der Krankenversicherungsprämie, jedoch nicht mehr als max. 268,28 Euro monatlich für das Jahr 2009 (Krankenversicherung und 35,83 Euro Pflegeversicherung)
  2. Die Leistung
    Die PKV bietet die Chance, im Krankheitsfall die beste medizinische Versorgung mit den neuesten Behandlungsmethoden bereitzustellen. Die Leistungen der GKV sind relativ identisch, ein Leistungsvergleich ist sehr schwierig. Jeder Versicherte einer GKV hat unabhängig vom Beitrag den gleichen Versicherungsschutz. In der PKV sind die Leistungsunterschiede enorm. Das fängt damit an, dass man sich die Tarife eines Anbieters ganz nach seinen Wünschen zusammenstellen kann.
    In der PKV können Sie Ihren Versicherungsschutz auf Ihren Bedarf abstimmen.
    Ob Ihnen ein Mehrbettzimmer genügt oder Sie lieber im Ein- oder Zweibettzimmer liegen, entscheiden Sie selbst. Auch im Zahnbereich oder für einzelne Leistungsarten können Sie sich je nach Lebensstandard, Einkommen und Risikobereitschaft Ihren Vertrag individuell gestalten.
    Die Form der Abrechnungen anfallender Arztkosten ist unterschiedlich. Bei der GKV gilt das Sachleistungsprinzip, das heißt, der Arzt rechnet direkt mit der gesetzlichen Krankenkasse entsprechend fest vorgeschriebener Gebührensätze ab. Er unterliegt hierbei dem Wirtschaftlichkeitsprinzip, die Leistungen müssen zweckmäßig, wirtschaftlich und ausreichend sein. Im Gegensatz dazu setzt die PKV auf die Kostenerstattung. Erstattet werden die im Versicherungsvertrag vereinbarten versicherten Kosten abzüglich der festgelegten Selbstbeteiligung.

Wer kann sich privat krankenversichern?

Diese Frage stellt sich nicht für jeden. So können nur Personen in die Private Krankenversicherung wechseln, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die zur Berufsgruppe der Selbständigen, Beamten (Krankenversicherung für Beamte (Krankenversicherung für Studenten) und Ärzte im Praktikum gehören, können sich unabhängig von der Höhe ihres Einkommens privat krankenversichern. Angestellte hingegen können nur in die Private Krankenversicherung wechseln, wenn ihr Bruttoeinkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (2009: 48.600 Euro pro Jahr, mind. drei Jahre hintereinander) liegt. Regelmäßige Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld und/oder Urlaubsgeld können dem Jahreseinkommen zugerechnet werden.
Sollten Sie diese Bedingungen nicht erfüllen, jedoch von besseren Leistungen im Krankheitsfall profitieren wollen, empfehlen wir Ihnen eine private Krankenzusatzversicherung für wenige Euro im Monat.

Als Kriterium für die Entscheidung, ob privat oder gesetzlich versichert, sollte auch die Familienplanung einbezogen werden. Bei geplanter Heirat und Kinderwunsch ist unter Kostengesichtspunkten die Gesetzliche Krankenversicherung zu präferieren. Singles und doppelverdienende Paare ohne Kinderwunsch fahren mit der Privaten Krankenversicherung in der Regel besser.

Zahlt mein Arbeitgeber auch für die private Krankenversicherung?

Bei einer privaten Krankenvollversicherung übernimmt der Arbeitgeber die Hälfte des Beitrages. Er zahlt jedoch nicht mehr, als für die gesetzliche Krankenversicherung. Der Höchstzuschuss des Arbeitgebers zur privaten Krankenversicherung beträgt (West und Ost) max. 268,28 Euro monatlich für das Jahr 2009 (Krankenversicherung und 35,83 Euro Pflegeversicherung).
Ihr Vorteil liegt darin, dass sich der Arbeitgeber auch an den Beiträgen für erhöhte Leistungen, wie Unterkunft im Ein- oder Zweibettzimmer, privatärztliche Behandlung, höheres Krankentage- und Krankenhaustagegeld sowie für eine Kurkosten- und eine Pflegekrankenversicherung beteiligt. Gesetzlich Versicherte müssen die Beiträge für Zusatzversicherungen selbst bezahlen.

Wie kündige ich eine gesetzliche Krankenversicherung?

Damit Arbeitnehmer in die private Krankenversicherung wechseln können, müssen Sie seit mindestens drei Jahren über der Versicherungspflichtgrenze liegen. Das Kündigungsschreiben sollte immer per eingeschriebenen Brief erfolgen. Gilt man zum 1.1. eines Jahres erstmals als versicherungsfrei, kann man gleich zum 1.1. in die private Krankenversicherung wechseln, bzw. kann dies noch bis zu 6 Wochen rückwirkend tun.
Seit 1.1. 2004 haben Sie ein Sonderkündigungsrecht sofern eine Krankenkasse ihren Beitragssatz erhöht. Die Kündigung muss der Krankenkasse bis zum Ende des auf die Erhöhung folgenden Kalendermonats vorliegen. Grundsätzlich muss die Annahmebestätigung der neuen Versicherungsgesellschaft dem gekündigten Unternehmen übersandt werden.

Wie kündige ich eine bereits bestehende private Krankenversicherung?

Ganz wichtig: Bevor eine bestehende private Krankenversicherung aufgekündigt wird, muss die Annahmeerklärung des Folgeversicherers vorliegen. Es könnte sonst folgendes passieren: Sie kündigen Ihren bestehenden Versicherungsschutz auf. Bevor Sie jedoch Versicherungsschutz bei dem Folgeversicherer haben, erkranken Sie oder erleiden einen Unfall.
Die Folge: Der Versicherer lehnt im ungünstigsten Fall die Übernahme des Risikos ab und Ihr derzeitiger Versicherer bestätigt Ihnen umgehend gerne die ausgesprochene Kündigung.
Das Kündigungsschreiben sollte immer per eingeschriebenen Brief erfolgen:

  • Ordentliches Kündigungsrecht: In der Regel kann eine private Krankenversicherung jeweils zum Ende eines Versicherungsjahres mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden.
  • Außerordentliches Kündigungsrecht: Bei Beitragsanpassungen bzw. Leistungskürzungen haben Sie zudem ein außerordentliches Kündigungsrecht. Hier können Sie Ihre Kündigung zum Tag der Anpassung/Änderung aussprechen.

Welche Leistungen sollte ich in jedem Fall versichern?

  • Ambulante Heilbehandlung
  • Stationäre Heilbehandlung (häufig im Ein- oder Zweibettzimmer beim Fach- oder Chefarzt)
  • Zahnärztliche Behandlung
  • Auslandskrankenversicherungsschutz weltweit
  • Krankentagegeld / Verdienstausfalls-Versicherung
  • Krankenhaustagegeldversicherung

Warum erfolgt eine Gesundheitsprüfung vor Vertragsabschluss?

Vor der Aufnahme in die private Krankenversicherung erfolgt eine Risikoprüfung. Mittels Antragsfragen wird der Gesundheitszustand des zu Versichernden ermittelt. Bei bestehenden Vorerkrankungen kann der Versicherer einen Risikozuschlag fordern, die Vorerkrankung vom Versicherungsschutz ausschließen, oder den Antrag sogar ablehnen.