Häufig gestellte Fragen
Wohngebäudeversicherung
Welche Leistungen sollte eine Wohngebäudeversicherung beinhalten?
Eine Wohngebäudeversicherung gilt für das Gebäude, das im Versicherungsschein genau bezeichnet wurde, und für alle dazugehörigen und auf dem Grundstück befindlichen Nebengebäude und Garagen. Darin enthalten sind alle Einbauten, wie in der Küche oder im Bad, die fest in das Gebäude integriert sind und nicht vom Mieter nachträglich eingebaut wurden. Gegenstände, die vom Mieter installiert worden sind, fallen unter die Hausratversicherung.
Die Wohngebäudeversicherung umfasst ebenso alle Gegenstände, die zur Wohnlichkeit und Instandhaltung dienen z.B. Werkzeuge, Alarmanlagen, Brennvorräte, Markisen, Antennen oder Blumenkästen. Sie sollten bei Ihrer Wohngebäudeversicherung ebenso darauf achten, dass die Kosten für Abbruch-, Aufräum-, Bewegungs- und Schutzarbeiten, die im Rahmen eines Schadens anfallen von der Versicherung übernommen werden. Grundsätzlich sind diese Leistungen mit fünf Prozent der Versicherungssumme abgedeckt, es empfiehlt sich aber eine zehnprozentige Absicherung zu vereinbaren.
Vermieter können sich mit der Wohngebäudeversicherung auch gegen Mietausfälle absichern. In der Regel zahlt die Versicherung die entgangene Miete, wenn die Immobilie aufgrund eines Schadens unbewohnbar geworden ist. Zudem können zusätzliche Risiken wie Leitungswasser, Brand, Sturm, Hagel, Elementarschäden und Überspannungsschäden zu gesonderten Konditionen mitversichert werden.
Welche Leistungen sind in einer Wohngebäudeversicherung nicht enthalten?
Grundsätzlich sind alle Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind, nicht versichert. Sobald ein Brand, ein Wasserschaden oder ein Elementarschaden oder ein Sturmschaden als eigene Verschuldung identifiziert wird, gibt es keinen Schadenersatz von der Versicherung.
Außerdem sind Schäden, die vor der Fertigstellung oder während eines Umbaus des Gebäudes entstehen, nicht mitversichert. Ebenso wie alle Gegenstände im Gebäude, die vom Mieter eingebracht wurden. Diese werden nämlich von der Hausratversicherung.
Für wen ist eine Wohngebäudeversicherung zu empfehlen?
Für jeden Immobilienbesitzer ist eine Wohngebäudeversicherung zu empfehlen. Ein Brand, ein Rohrbruch oder Sturmschäden können sehr kostenintensiv sein und eine Bezahlung aus eigener Tasche führt nicht selten zum Ruin.
Eine Wohngebäudeversicherung hat den Vorteil, dass der Versicherungsnehmer selber entscheiden kann, welche Risiken er absichern möchte. Es handelt sich also um eine verbundene Versicherung, die Prämien für jedes Risiko, wie Sturm und Hagel, Feuer oder Leitungswasser, separat berechnet. Es wird daher empfohlen, die Risiken in einem Paket zu versichern.
Hausratversicherung
Was versteht man alles unter Hausrat?
Gegenstände in einem Haushalt werden als Hausrat bezeichnet, wenn sie zum Interieur gehören, genutzt und aufgebraucht werden. Zum Hausrat zählen Möbel, Bilder, Gardinen und Teppiche ebenso wie Kleidung, Geschirr, Handtücher oder Haushaltsgeräte und Nahrungsmittel oder auch Bargeld und Wertgegenstände.
Was leistet eine Hausratversicherung?
Grundsätzlich sollten im Leistungsspektrum einer Hausratversicherung Einbrüche, Vandalismus, Raub, Brand, Explosion und Rohrbrüche enthalten sein. Außerdem sollten Sie Schäden durch Frost, Sturm, Hagel oder Blitzschlag abdecken lassen.
Bei welchen Schäden wird nicht gezahlt?
Die Hausratversicherung zahlt nicht bei Schäden, die fahrlässig oder vorsätzlich verursacht worden sind. Ebenfalls werden Schäden ausgeschlossen, die durch Krieg, Kernenergie oder Sturmfluten herbeigeführt wurden. Wenn Sie von einer Person beraubt wurden, die bei Ihnen wohnt, dann zahlt die Hausratversicherung auch nicht.
Ist die Gültigkeit meiner Hausratversicherung räumlich begrenzt?
Ja. Die Hausratversicherung gilt nur in der Wohnung, die bei Versicherungsabschluss angeben wurde und in den dazu gehörigen Garagen, Keller- oder Abstellräumen, insofern sie sich auf dem gleichen Grundstück befinden. Wenn Sie sich zum Beispiel Waschräume mit Hausbewohnern teilen, ist der Versicherungsschutz nur auf Ihre Waschmaschine oder Ihren Trockner begrenzt.
Sollten Sie umziehen, sind Sie während des Umzugs in der alten und in der neuen Wohnung längstens für acht Wochen seit Beginn des Umzugs versichert. Ihrer Versicherung sollten Sie immer Bescheid geben, wenn Sie umziehen, dann wird die Hausratversicherung problemlos auf Ihre neue Wohnung umgeschrieben.
Für wen ist eine Hausratversicherung zu empfehlen?
Eine Hausratversicherung ist für jedermann sinnvoll, doch je teurer und hochwertiger der Hausrat ist, desto sinnvoller und notwendiger ist eine Hausratversicherung.